3G-Regel im Landkreis Amberg-Sulzbach ab Mittwoch

Im Landkreis Amberg-Sulzbach lag der Inzidenz-Wert die letzten drei Tage in Folge über 35. Damit tritt ab sofort die sogenannte 3G-Regel in Kraft. Personen haben demnach nur Zugang zu bestimmten Einrichtungen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dies betrifft öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Menschen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung sowie Fitnessstudios.

Auch im Kultur- und Bildungsbereich greift ab Mittwoch die so genannte 3G-Regel. Für den Einlass zu Räumlichkeiten etwa in Theatern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, der Gastronomie, zu Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung müssen vor dem Betreten 3G-Nachweise vorgelegt werden.

Wer Räumlichkeiten der Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Freizeitparks, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen betreten möchte, muss die entsprechende Nachweise beibringen.

Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.