3G-Regel ab nächster Woche auch für Mitarbeiter

In Bayern gilt ab nächstem Dienstag die 3G-Regel nicht nur für Kunden, sondern auch für Mitarbeiter. Das hat das Kabinett beschlossen. Das heißt, überall dort, wo Beschäftigte Kontakt zu Kunden haben, etwa bei Veranstaltungen, in Fitnessstudios, Kinos oder der Gastronomie, müssen die Mitarbeiter nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Je nach Bereich müssen dies PCR-Tests oder Schnelltests sein – den Nachweis müssen die Beschäftigten an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.