Bayerisches Kabinett lockert weitere Corona-Regeln

Diese Corona-Beschlüsse hat das Bayerische Kabinett heute verkündet:

Bericht aus der Kabinettsitzung

Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli
/ weitere Erleichterungen ab 1. Juli / bis zu 1.500 Zuschauer bei
Sport- und Kulturveranstaltungen, Tagungen und Kongressen
unter freiem Himmel / auch bei weiterführenden Schulen in
Kommunen mit einer Inzidenz unter 25 keine Maskenpflicht am
Platz bei erweiterter Testpflicht / Gastronomische Angebote
künftig bis 1 Uhr möglich

  • Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 28. Juli 2021
    (also um vier Wochen) verlängert. Ab dem 1. Juli 2021
    (Donnerstag) gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen
    Infektionsschutzmaßnahmen:
  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und
    Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen.
    Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit
    Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste
    Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig
    von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen.
    Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-
    Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die
    Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens
    zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen
    Testnachweis erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es
    bei den bisherigen Regelungen.
  • Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher
    24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden.
  • Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und
    Hygienekonzepten zugelassen werden.
  • Aufgrund Bundesrechts entfällt zum 1. Juli 2021 die
    Bundesnotbremse (§ 28b IfSG). Damit gibt es keine
    bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-
    Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder
    kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer
    als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen
    Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100
    Anwendung finden (z. B. Kontaktbeschränkung auf den
    eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen max.
    25 Personen indoor und 50 Personen outdoor,
    Testnachweiserfordernisse in Gastronomie,
    Beherbergungswesen, Sport und Kultur). Die zuständige
    Kreisverwaltungsbehörde hat in diesem Fall zusätzliche
    geeignete Infektionsschutzmaßnahmen durch
    Allgemeinverfügung zu erlassen.

 

Sommerpass Bayern 2021 für Abschlussklassen / Freier Eintritt
in staatliche Schlösser und Museen sowie kostenlose Mitfahrten
bei Bayerischer Seenschifffahrt

Das vergangene Schuljahr war für Schülerinnen und Schüler eine
besondere Herausforderung – insbesondere für Abschlussklassen.
Als Zeichen der Anerkennung für den erfolgreichen Schulabschluss
sollen alle diesjährigen Absolventinnen und Absolventen von
Abschlussklassen vom 1. August bis 30. September 2021 freien
Eintritt in die staatlichen Schlösser, Residenzen und Burgen, Museen
und Sammlungen sowie kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der
Bayerischen Seenschifffahrt GmbH erhalten.

Den Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden
Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke
soll hierfür ein „Sommerpass Bayern 2021“ durch die jeweilige Schule
im Rahmen der Zeugnisübergabe ausgehändigt werden. Die
Angebote können mit dem personalisierten Sommerpass 2021 in
Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis im vorgesehenen
Zeitraum unbegrenzt genutzt werden. Im freien Eintritt in die
Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung ist z. B.
auch der Standardrundgang enthalten.

© pixabay