Verwaltungsgericht Regensburg lehnt Eilantrag gegen Demoauflagen ab

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat einen Eilantrag gegen die Auflagen für eine geplante Demonstration von Corona-Maskengegnern abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht am Freitagabend mit. Die für Samstag auf dem Dultplatz in Regensburg geplante Demo der Initiative «Querdenken» soll unter dem Motto «Demonstration für Selbstbestimmung und Maskenbefreiung» stehen. Die Antragsteller hätten es versäumt, zuerst eine Klage einzureichen, ohne die ein Eilantrag nicht zulässig sei, so die Begründung für die Entscheidung.

Das Gericht machte zudem deutlich, dass es auch einem zulässigen Eilantrag nicht zugestimmt hätte, wenn er sich gegen die «Begrenzung der Teilnehmerzahl auf höchstens 1000, das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken sowie die Pflicht zur Freihaltung bestimmter Fahrwege für Rettungsfahrzeuge auf dem Versammlungsgelände gewandt» hätte. Das Gleiche gelte für die Vorgabe der Stadt, dass die Ordner zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gesundheitlich in der Lage sein müssten und diese auch zu tragen hätten.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

An mehreren Orten in Bayern wollen am Wochenende erneut Anhänger der «Querdenken»-Bewegung gegen staatlich vorgeschriebene Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Die größten Demonstrationen werden in Regensburg und Aichach erwartet. Dort sind Kundgebungen mit jeweils bis zu 1000 Menschen angekündigt. Die Veranstalter hatten in beiden Fällen 2000 Teilnehmer angemeldet, die Behörden beschränkten die Zahl aber auf 1000 Menschen. Zudem müssen die Teilnehmer Maske tragen und einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten.

Am vergangenen Samstag war eine «Querdenken»-Kundgebung von mehr als 20 000 Gegnern der Corona-Maßnahmen in Leipzig aus dem Ruder gelaufen. Die meisten Teilnehmer trugen keine Schutzmaske und hielten sich auch nicht an die Abstandsregeln. Es kam zudem zu Gewalt unter anderem gegen Polizisten und Journalisten.