Unsere Experten in diesem Monat:

Diana Schiller
Rechtsanwältin, Kapitalmarktrecht
1. Vorsitzende des Vereins WissensForum Deutschland e. V. [weitere Infos zur Person]
Elke Sander
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
2. Vorsitzende des Vereins WissensForum Deutschland e. V.  [weitere Infos zur Person]
Jürgen Kestler

V&S GmbH, Experte für Kapitalanlagen und Portfoliostrukturierung
Schatzmeister des Vereins WissensForum Deutschland e. V. [weitere Infos zur Person]
Sabine Fuchs
Dipl.-Designerin und Kommunikationsexpertin
Mitglied des Vereins WissensForum Deutschland e. V. 
[weitere Infos zur Person]

Matthias Lohmer
Finanz- und Versicherungsmakler
Mitglied des Vereins WissensForum Deutschland e. V. 
[weitere Infos zur Person]

Astrid Biermeier
Expertin für Finanzplanung
Mitglied des Vereins WissensForum Deutschland e. V. 
[weitere Infos zur Person]

Thema November:

„Tipps und Tricks zum Jahresende“

Unternehmen:
Weihnachten steht schon wieder vor der Tür!


Die Zeit vor Weihnachten ist für viele Unternehmen eine wichtige Zeit im Jahr. Die Deutschen sind auf der Suche nach den passenden Geschenken für ihre Kunden, Freunde und die Familie. Für Unternehmen und Dienstleister gilt es, Kunden/Mandanten in dieser umtriebigen Zeit auf sich aufmerksam zu machen.

Für Ihre Weihnachtskommunikation können Sie alle Möglichkeiten des Direktmarketings nutzen. Das kann ein Brief, eine Postkarte oder ein Online-Newsletter sein. Jedes Medium hat seine Vor- und Nachteile.

Eine Postkarte oder ein Brief wird vom Kunden meist mehr beachtet und wirkt zudem um einiges persönlicher als eine E-Mail. Die Adressaten können die Karte oder den Brief in die Hand nehmen, haben ein haptisches Erlebnis. Ein echter Vorteil. Wer einen Weihnachtsgruß per Post verschickt, kann außerdem alle Kunden erreichen – ganz im Gegensatz zu einer Gruß-E-Mail, denn nicht jeder hat Online-Zugang. Allerdings geht diese Art an Marketingaktion ins Geld. Neben den Portokosten entstehen auch noch die Kosten für die Karten. Wer besondere, individuelle Grüße verschicken möchte, muss diese eventuell sogar von einer Druckerei anfertigen lassen.

Der Newsletter per Mail ist dagegen eine günstige Möglichkeit, eine sehr große Zahl an Kunden anzuschreiben. Der Nachteil: Einer E-Mail bringen Kunden nicht die gleiche Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegen wie einer Grußkarte. Sie kann schnell gelöscht werden oder in einem Spam-Filter hängen bleiben.

Egal, ob Sie eine Postkarte oder eine E-Mail verschicken, um von Ihren Kunden wahrgenommen zu werden, sollten Sie einige Regeln beachten:

  • Verschicken Sie Ihre Karten oder Mails rechtzeitig. Kurz vor Weihnachten werden die meisten Ihrer Kunden mit Karten überschüttet.
  • Sprechen Sie Ihre Kunden direkt an. Massenaussendungen nach dem Gießkannenprinzip verärgern mehr, als dass sie nutzen.
  • Frankieren Sie die Briefe auch mit einer schönen Briefmarke. Das wirkt sympathischer als Computercodes oder Einheitsbriefmarken aus dem Automaten.
  • Ein maßgebliches Erfolgskriterium ist die Originalität: Die meisten klassischen Weihnachtskarten mit einem Tannenbaum oder Kerzen als Motiv sind kein Hingucker mehr. Kreativität ist gefragt.
  • Treuen Kunden können Sie einen Brief schicken, in dem Sie sich für die hervorragende Zusammenarbeit und Treue bedanken. Eventuell können Sie ein kleines Geschenk beifügen. Dieses muss nicht teuer sein, sollte dann aber witzig oder ausgefallen sein. Vielleicht finden Sie eines bei einem Werbeartikelhersteller, das einen besonderen Bezug zu Ihrem Unternehmen hat.

Grundsätzlich muss man sich jedoch fragen, ob in der heutigen Zeit ein persönlicher Besuch seiner wichtigsten Kunden nicht am besten ist und ob man das gesparte Geld nicht lieber für einen guten Zweck spendet.

Finanzen:
Volle Zulagen bei Riester – Einstieg bis zum Jahresende


Riestern ist eine sichere Form der Altersvorsorge. Die Tatsache, dass die Riester-Rente staatlich gefördert wird, macht sie besonders attraktiv. Wer bis zum Jahresende noch einen Riester-Vertrag abschließt und den erforderlichen Mindestbeitrag einbezahlt, erhält die vollen Zulagen für das Jahr 2010. Möglich ist das durch eine einmalige Beitragszahlung. Der Gesetzgeber verlangt bei der Riester-Rente lediglich, dass der gesamte Jahresbetrag bis zum Jahresende eingezahlt ist.

Vertragsinhaber erhalten dann für das Jahr 2010 154 € Zulage, für jedes Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Zulage 185 €. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, beträgt die Zulage sogar 300 € pro Jahr.

Übrigens gibt es für junge Menschen einen zusätzlichen Anreiz, zu riestern:
Alle Riester-Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig 200 € vom Staat zu ihrem Riester-Vertrag dazu.

Riestern lohnt sich nicht nur aufgrund der Zulagen. Sie können auch die Beiträge, die Sie selbst in einen Riester-Vertrag einzahlen, steuerlich geltend machen. Geben Sie dafür die Höhe Ihres Beitrages in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der „Anlage AV“ an. Maximal werden Ihnen 2.100 € angerechnet. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis höher als die gezahlte Zulage ist. Die Differenz wird dann im Rahmen der Steuerberechnung erstattet.

Basis-Rente:
Steuervorteile bis Jahresende voll ausschöpfen


Mit der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, profitieren Selbstständige von hohen Steuervorteilen und einer in der Regel niedrigen nachgelagerten Besteuerung im Alter. Mit Blick auf das anbrechende vierte Quartal sollten Selbstständige prüfen, ob sie die Möglichkeiten zur Steuerersparnis für das Jahr 2010 bereits ausgenutzt haben.

Die Basis-Rente ist ein privater Sparvertrag zum Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente. Der mit staatlichen Mitteln geförderte Vermögensaufbau basiert entweder auf einer privaten Rentenversicherung oder einem Fondssparplan. Im Gegensatz zur Beitragsgarantie bei der Riester-Rente besteht bei der Basisrente keine gesetzliche Garantieanforderung. Damit sind Produktanbieter und Kunden in der Gestaltung ihrer Kapitalanlage grundsätzlich unabhängig. Dennoch beinhalten die meisten Produkte Garantiekomponenten. Bei einigen Fondssparplänen und fondsgebundenen Versicherungen können zur Abfederung von Börsenrisiken Garantiekomponenten gewählt werden.

Anders als Riester-Verträge, die in erster Linie von finanziellen Zulagen profitieren, wird die Rürup-Rente durch Steuervergünstigungen gefördert – dies jedoch in erheblichem Umfang. Bis zu 20.000 Euro an Einzahlungen in eine Basis-Rente erkennt das Finanzamt jährlich an.

Davon sind bestimmte Höchstgrenzen abzugsfähig, die jedes Jahr steigen. Für das Jahr 2010 können Selbstständige 70 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der abziehbare Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte an. Für 2011 sind demnach 72 Prozent der Beitragszahlungen absetzbar. Ab 2025 können Rürup-Sparer dann 100 Prozent ihrer privaten Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Der Maximalbetrag bleibt allerdings auf 20.000 Euro begrenzt, Ehepaare genießen mit bis zu 40.000 Euro die doppelten Steuervorteile.

Wechselmöglichkeit in der KFZ-Versicherung

Grundsätzlich kann jeder Versicherte seine KFZ-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres wechseln. Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Da in den meisten Fällen zum 31.12. die Kfz-Versicherung endet, bedeutet das, dass eine Kündigung der Versicherung spätestens zum 30.11. erfolgen muss.


Tipp: Geben Sie in dem Kündigungsschreiben unbedingt die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen an. Ein Musterkündigungsschreiben können Sie beim WissensForum Deutschland e.V. anfordern.

Achten Sie bei einem Wechsel auch auf eine gute Bonität des neuen Versicherers. Im Jahr 2010 sind eine Hand voll KFZ-Versicherer insolvent geworden. Einer weiteren Versicherung bei einer anderen Gesellschaft steht zwar nichts entgegen, ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Absicherung biometrischer Risiken

Als biometrische Risiken gelten eigentlich alle Risiken, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Leben eines Versicherungsnehmers sind. Hierzu zählen z.B. Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, schwere Erkrankungen, Pflege, Tod und ähnliche. Sie möchten sich gegen ein biometrisches Risiko versichern und schieben dies noch vor sich her?

Spätestens im November sollten Sie sich näher damit beschäftigen, da die Beiträge für diese Versicherungen auch nicht unerheblich vom Alter der versicherten Person abhängen. Dabei gehen die Versicherer unterschiedlich bei der Berechnung des Eintrittsalters vor.

Nicht selten lautet die Formel: aktuelles Jahr – Geburtsjahr = Eintrittsalter

Allein durch ein geringeres Eintrittsalter lassen sich über die gesamte Laufzeit erhebliche Beiträge einsparen.

Recht:
Verjährung Ihrer Forderungen


Nach deutschem Recht verjähren Ansprüche in der Regel nach 3 Jahren, wenn nicht eine Spezialvorschrift eine andere Verjährungsfrist bestimmt. Damit die Verjährungsfrist überhaupt in Gang gesetzt wird, ist erforderlich, dass der Anspruchsinhaber überhaupt Kenntnis von seinem Anspruch hat.

Ist dies nicht der Fall, erfährt er beispielsweise nie von seinem Recht, so verjährt in den meisten Fällen der Anspruch nach 30 Jahren. In der Regel beginnt die Verjährungsfrist aber nicht schon mit Entstehen des Anspruchs zu laufen, sondern erst am Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von ihm Kenntnis erlangt hat. Liegen diese Voraussetzungen etwa am 01. Januar eines Jahres vor, so beträgt im Endeffekt die Verjährungsfrist fast 4 Jahre, da sie erst ab 01. Januar des Folgejahres zu laufen beginnt und dann noch 3 Jahre dauert.

Dieser Grundsatz galt lange Zeit nicht für die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen. Im Gegensatz zum sonst im Bürgerlichen Gesetzbuch üblichen System, begann die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen nicht am Ende des Kalenderjahres zu laufen, sondern mit dem Erbfall und der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von seiner Enterbung. Durch das Erbrechtsreformgesetz, das zum 01. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurde diese Verjährungsregelung den sonst üblichen Vorschriften angepasst. Die geänderten Verjährungsvorschriften gelten für alle Erbfälle, die nach dem 31.12.2009 eintreten.

Ebenfalls Vorsicht geboten ist bei den so genannten Gewährleistungsrechten im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht betrifft zum Beispiel die Reparatur eines Autos, die Errichtung eines Hauses oder einer sonstigen handwerklichen Leistung. Gewährleistungsrechte kann der Käufer oder Besteller geltend machen, wenn eine Sache geliefert wurde oder eine Leistung ausgeführt wurde, die mit Mängeln behaftet ist.

Die Verjährungsfristen hierfür betragen fünf Jahre bei Leistungen an einem Bauwerk und im Übrigen zwei Jahre. Man muss aufpassen, weil die Rechtsprechung bei den einzelnen Werkleistungen im Einzelfall unterschiedliche Verjährungsfristen annimmt.

So gelten beispielsweise Malerarbeiten im Innenbereich nicht als „Arbeiten an einem Bauwerk“ und verjähren deshalb in zwei Jahren, wohingegen das Streichen der Außenfassade der fünfjährigen Verjährungsfrist unterliegt.

Abweichend von dem oben erklärten Grundsatz kommt es für den Beginn der Verjährung bei den Gewährleistungsansprüchen nicht auf die Kenntnis des Käufers oder Bestellers von dem Mangel am Kaufobjekt bzw. Werk an, sondern auf die Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. die Abnahme des Werkes. Die Abnahme ist gesetzlich definiert als die Annahme des Werkes als „im wesentlichen vertragsgemäße Leistung“. Dies bedeutet, dass der Besteller bis auf kleinere Fehler oder Abweichungen mit der Leistung des Handwerkers oder Bauunternehmers zufrieden ist und bereit ist, dafür den vereinbarten Lohn zu bezahlen.

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