Unsere Experten in diesem Monat:

Elke Sander
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
2. Vorsitzende des Vereins WissensForum Deutschland e. V.  [weitere Infos zur Person]
Jürgen Kestler

V&S GmbH, Experte für Kapitalanlagen und Portfoliostrukturierung
Schatzmeister des Vereins WissensForum Deutschland e. V. [weitere Infos zur Person] 

Thema Mai:

„5. Lebensabschnitt: Pflege und der letzte Gang“

Es war einmal….
Begleiten Sie uns weiterhin auf dem Lebensweg von Helga und Klaus M. aus W. und erfahren Sie, wie gute Vorsorge in den einzelnen Lebensabschnitten aussehen kann. Kommt Ihnen das eine oder andere Ereignis bekannt vor? Waren Sie schon einmal in derselben Situation wie Helga und Klaus M. aus W.? Haben Sie genauso gehandelt oder anders? Wir freuen uns, wenn Sie sich in manchen Situationen wieder erkennen und Sie unsere Ratschläge berücksichtigen. Erfahren Sie also die nicht ganz wahre Geschichte von Helga und Klaus M. aus W., die aber wahrlich kein Märchen ist….

Eines Abends sitzen Helga und Klaus gemütlich vor dem Fernseher und stoßen auf eine Dokumentation über neuartige medizinische Behandlungsmethoden, in der unter Anderem Patienten im Wachkoma gezeigt werden, die ausschließlich mit Hilfe medizinischer Geräte künstlich am Leben erhalten werden. Helga und Klaus sind über das gezeigte Leid entsetzt und fragen sich, ob sie bereits jetzt derartige Behandlungsmethoden bei sich selbst ausschließen können. Beim gemeinsamen Gespräch wirft sich auch die Frage auf, wer denn überhaupt für sie handeln kann, wenn sie selbst aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen kundzutun. Klaus recherchiert sogleich im Internet und stößt auf die Begriffe „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“. Da auch Helga wenig damit anfangen kann, vereinbaren die beiden am nächsten Tag einen Termin bei einer Fachanwältin für Erbrecht, in dem sie eingehend über Gestaltungsmöglichkeiten beraten werden.

Sie erfahren, dass eine Patientenverfügung strikt von einer Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist. In der Patientenverfügung legen sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation, meist bei Einleitung des Sterbeprozesses, vorgenommen bzw. unterlassen werden müssen. Die gewünschten oder ausgeschlossenen medizinischen Behandlungsmethoden sollen möglichst konkret bezeichnet werden, um spätere Zweifel zu vermeiden. Sowohl die Angehörigen, als auch die behandelnden Ärzte, sind an diesen zuvor erklärten Willen des Patienten gebunden. Der in der Patientenverfügung festgelegte Wille wird nicht etwa von dem Ehegatten oder den nächsten Angehörigen durchgesetzt, sondern entweder von einem gerichtlich bestellten Betreuer oder von einer entsprechend bevollmächtigen Person. In der Vorsorgevollmacht wird umfassend festgelegt, wer für einen handeln darf, wenn man selbst dazu, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr in der Lage ist. Helga und Klaus erfahren, dass nicht, wie sie glaubten, sozusagen automatisch ein Ehegatte für den anderen tätig werden kann. Auch wenn ein Ehegatte nicht mehr handlungsfähig ist, muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen.

Dies kann durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht verhindert werden. Die Fachanwältin für Erbrecht rät, neben der Vollmacht selbst noch für die bevollmächtigte Person eine Handlungsanweisung zu erstellen. Hier können persönliche Ansichten, Wünsche und Handlungsempfehlungen an den Vollmachtnehmer erfolgen, die dritte Personen nichts angehen. Denn die Vollmachtsurkunde selbst ist im Original zum Nachweis der Bevollmächtigung bei Vornahme eines Rechtsgeschäftes vorzulegen. Zumindest sollte die Vollmachtsurkunde dies so vorsehen.

Helga und Klaus verlassen die Anwaltskanzlei mit ersten Entwürfen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die sie zu Hause ausführlich besprechen. Ein weiterer Termin zur Anpassung der Entwürfe an ihre konkreten Bedürfnisse ist bereits vereinbart.

Natürlich machen sich Helga und Klaus auch Gedanken über die Kosten, die auf sie und ihre Kinder zukommen, sollten sie zum Pflegefall werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung. So bieten Pflegekosten-, Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherungen verschiedene Wege, welche abhängig vom persönlichen Gesundheitszustand und den eigenen finanziellen Mitteln sinnvoll sein können. Auch Personen, die schon erhebliche Vorerkrankungen haben, können sich gegebenenfalls über eine Pflegeversicherung gegen Einmalbeitrag absichern. Wichtig jedoch ist darauf zu achten, dass die gewünschte Versicherung bei jeder Pflegestufe leistet und damit umfassenden Versicherungsschutz bietet. So werden lediglich 20% der Pflegebedürftige in Pflegestufe 3 eingestuft. Um sich hier einen Überblick über die verschiedenen Wege und Kosten geben zu lassen, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Versicherungsmakler. Dieser kann auf einen Großteil der am Markt befindlichen Absicherungsvarianten zugreifen und findet die für Helga und Klaus passende Variante.

Durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben Helga und Klaus nun für den Fall vorgesorgt, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sind, zu handeln und ihren Willen zu äußern. Diese Regelungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn einer der beiden stirbt. Der sogenannte „letzte Wille“ kann nur in einer erbrechtlichen Regelung, etwa einem Testament, geäußert werden. Zwar hatten Helga und Klaus kurz nach ihrer Hochzeit ein gemeinsames Testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig zu Erben eingesetzt hatten. Nun ist es jedoch an der Zeit, dieses Testament den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Helga und Klaus vereinbaren erneut einen Termin mit einer Fachanwältin für Erbrecht. Denn sie kennen den alten Grundsatz: Der Notar beurkundet, der Anwalt berät. Die ausführliche Beratung bei Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und deren individuelle Gestaltung haben beide schätzen gelernt.

Sie erfahren, dass sie das seinerzeit errichtete gemeinschaftliche Testament selbst handschriftlich ändern oder ergänzen können. Notarielle Beurkundung ist auch diesmal nicht erforderlich. Da Helga und Klaus ein gutes Verhältnis zu ihren Töchtern haben, rät die Rechtsanwältin, diese in die Gespräche einzubinden. Denn es ist wichtig, dass die beiden Mädchen nach dem Tod der Eltern die getroffenen Regelungen verstehen. So kommt sich keine benachteiligt vor. Denn Helga und Klaus belassen die gegenseitige Erbeinsetzung im ersten Todesfall und setzten beim Tod des länger Lebenden von ihnen nur einen der Zwillinge zum Erben ein. Denn sie möchten eine Erbengemeinschaft zwischen ihren Kindern vermeiden, bei deren Auseinandersetzung es oftmals zum Streit kommt. Selbstverständlich wird die enterbte Tochter mit Vermächtnissen bedacht, sodass, rein wirtschaftlich gesehen, beide Kinder gleich viel erhalten. Helga und Klaus legen fest, dass die Tochter, die in W. bleiben möchte, ihr Wohnhaus erhält. Bewohnt diese das Anwesen selbst 10 Jahre weiter, fällt hierfür keine Erbschaftssteuer an. Selbstverständlich ordnen Helga und Klaus einen entsprechenden Ausgleich an, denn die andere Tochter hat ihren gesamten Erwerb zu versteuern.


Die Rechtsanwältin für Erbrecht berät nicht nur über die Erstellung des Testaments, sondern gemeinsam mit der gesamten Familie wird eine Nachfolgeplanung festgelegt, die, nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen, Übertragungen auch zu Lebzeiten an die Zwillinge beinhaltet.

Helga und Klaus schichten ihre Vermögensanlagen um, um diese flexibel und steuerbegünstigt auf ihre Töchter übertragen zu können. Denn die Übertragung von Anteilen an geschlossenen Fonds, Immobilien, Investmentfonds, Aktien und von vermögensbildenden Versicherungen werden dabei unterschiedlich bewertet. Durch die geschickte Kombination der verschiedenen Anlageformen können sich alle Beteiligten viel Geld sparen. Helga und Klaus ziehen deshalb bei ihrer Nachfolgeplanung noch Steuerberater und Anlageberater zu Rate. 


Mit ihrem ersparten Vermögen genießen Helga und Klaus ihren Lebensabend. Sie reisen viel und freuen sich über das gute Verhältnis zu ihren Töchtern und natürlich auch den Enkeln, die sich im Laufe der Zeit einstellen. Friedlich scheiden sie kurz nacheinander aus dem Leben.

Die Geschichte von Helga und Klaus M. aus W. ist damit am Ende. Wir, die Autoren vom WissensForum Deutschland e.V. hoffen, dass Ihnen unsere Erzählung gefallen hat. Es wäre schön, wenn Sie sich in der einen oder anderen Lebenssituation wieder erkannt haben und unsere Tipps für Sie hilfreich sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wissensforum-deutschand.de. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitglieder auch im Rahmen Ihrer Berufsausübung für individuelle Auskünfte gerne zur Verfügung.

Wir wünschen allen Lesern viel Glück auf Ihrem Lebensweg!