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Elke Sander
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Astrid Biermeier
Expertin für Finanzplanung
Mitglied des Vereins WissensForum Deutschland e. V. 
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Thema März:

„3. Lebensabschnitt: Hausbau und
Ehescheidung “

Es war einmal…
Begleiten Sie uns weiterhin auf dem Lebensweg von Helga und Klaus M. aus W. und erfahren Sie, wie gute Vorsorge in den einzelnen Lebensabschnitten aussehen kann. Kommt Ihnen das eine oder andere Ereignis bekannt vor? Waren Sie schon einmal in derselben Situation wie Helga und Klaus M. aus W.? Haben Sie genauso gehandelt oder anders? Wir freuen uns, wenn Sie sich in manchen Situationen wieder erkennen und Sie unsere Ratschläge berücksichtigen. Erfahren Sie also die nicht ganz wahre Geschichte von Helga und Klaus M. aus W., die aber wahrlich kein Märchen ist…

Das junge Eheglück von Helga und Klaus wird schon bald durch den tragischen Unfalltod von Helgas Eltern überschattet. Die Eltern hatten ihre Nachfolge schlau in einem Testament geregelt. Helgas Schwester Sabine erhält die Eigentumswohnung in der bayerischen Hauptstadt, in der die Eltern zuletzt gewohnt hatten. Da auch Sabine in der Großstadt lebt, bezieht sie diese Wohnung. Sie braucht deswegen auf deren Wert keine Erbschaftsteuer zu bezahlen, wenn sie die nächsten zehn Jahre dort wohnen bleibt.

Helga hingegen erbt einen schönen Bauplatz in W. mit herrlichem Blick auf den P-See und wegen der Wertunterschiede zwischen den beiden Immobilien auch das im Nachlass vorhandene Barvermögen. Der Entschluss ein Haus zu bauen ist schnell gefasst, zumal sich zur Freude der jungen Eltern überraschend Nachwuchs ankündigt.

Momentan ist ein denkbar günstiges Zinstief für Häuslebauer erreicht. Klaus und Helga lassen sich wegen der Aufnahme eines Darlehens vom Fachmann beraten. Dieser achtet vor allem darauf, dass die monatliche Belastung, welche sich aus dem Hypothekenkredit ergibt, 40 Prozent des gesamten Nettoeinkommens nicht übersteigt, da die Rückzahlungen ja über längere Zeit kontinuierlich erbracht werden müssen.

Richtigerweise nutzen Helga und Klaus das niedrige Zinsniveau nicht zur Aufnahme eines höheren Darlehens, sondern das geerbte Geld fließt in den Hausbau und die Zinsersparnis wird in eine höhere Tilgung investiert. Dadurch erholt sich der finanzielle Spielraum der jungen Familie schneller wieder. Kreditnehmer mit wenig Eigenkapital sollten aktuell auf Nummer sicher gehen und eine Zinsbindung zwischen fünfzehn und zwanzig Jahren wählen, da der Leitzins zukünftig eher steigen wird und Kredite teurer werden.

Beim Hausbau gibt es einige spezielle Risiken, die während der Bauphase gesondert zu versichern sind. Ein Versicherungspaket ist meist billiger als Einzelverträge. Das Wichtigste ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, welche nahezu alle Schäden abdeckt, die auf einer Baustelle, etwa durch herabfallendes Baumaterial, entstehen können.

Die Feuerrohbauversicherung versichert Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag vor der Fertigstellung des Gebäudes. Da einige Freunde versprochen haben, tatkräftig mit anzupacken, melden Helga und Klaus sie für einen geringen Betrag bei der Bauberufsgenossenschaft an und versichern sie über eine Bauhelferversicherung. Die ansonsten bei Schwarzarbeit drohenden Geldbußen sind jedenfalls höher als die korrekte Absicherung der helfenden Freunde.

Der Traum von den eigenen vier Wänden nimmt dank der Hilfe von Freunden schnell Gestalt an, sodass Helga und Klaus schon kurze Zeit darauf in ihr neues Haus in der Nähe des P-Sees in W. einziehen konnten. Die junge Familie wächst schneller als geplant, denn Helga hat Zwillinge zur Welt gebracht.

Die stolzen Eltern genießen ihr Familienglück im eigenen Heim. Dank guter Vorsorge können sie trotz der finanziellen Belastung durch den Hausbau mit ihren Kleinen einen Urlaub im Kinderhotel genießen.

So manche Ehe im Freundeskreis von Helga und Klaus ist nicht so harmonisch wie ihre. So verlässt Helgas beste Freundin Sabine ihren Mann Markus. Die gemeinsamen Kinder im Grundschulalter nimmt sie mit sich. Immerhin können sich Sabine und Markus ohne Anrufung des Familiengerichts darauf einigen, dass Markus sein Umgangsrecht an jedem zweiten Wochenende von Freitag bis Sonntagnachmittag ausübt und die Kinder zu sich nimmt.

Gemeinsam lassen sie sich über weitere Folgen der Trennung und der bevorstehenden Scheidung ihrer Ehe durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten. Sie erfahren, dass Markus als Alleinverdiener zunächst Sabine und den Kindern Unterhalt schuldet. Aber auch Sabine hat nach der Trennung eine Verpflichtung, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen und sucht sich eine Halbtagsstelle für den Vormittag, sodass am Nachmittag die Betreuung der Kinder gewährleistet ist. Die Eheleute müssen ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor zumindest einer von ihnen Scheidungsantrag stellen kann.

Gibt es keine weiteren Streitpunkte, so ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte kann im Scheidungstermin vor dem Familiengericht dem Antrag zustimmen. Auf diese Weise kann man sich trotz Anwaltszwangs beim Familiengericht die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen. Im Scheidungsurteil wird auch der sogenannte Versorgungsausgleich geregelt, es sei denn, die Ehegatten haben ihn mindestens ein Jahr vor Stellung des Scheidungsantrags durch notariellen Ehevertrag ausgeschlossen. In diesem Verfahren werden die Rentenanwartschaften, die jeder Ehegatte während der Ehezeit erworben hat, ausgeglichen.

Sabine und Markus waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Nachdem Markus auf Grund seines höheren Einkommens mehr Vermögen aufbauen konnte als seine Frau Sabine, kann ein Vermögensausgleich, der sogenannte Zugewinnausgleich, erfolgen. Der Anwalt rät den Beiden, den Ausgleich im Rahmen einer privatrechtlichen Scheidungsvereinbarung zu regeln. Um den Zugewinnanspruch zu berechnen, sind Informationen über das Vermögen der beiden zu Beginn und Ende der Ehe nötig. Dies ist für Sabine und Markus einfach, da sie auch während der Ehe ihre Geldanlagen und Versicherungen jeweils auf den eigenen Namen geführt hatten.

Sabine schließt nach ihrem Auszug bei Markus eine eigene Privathaftpflicht- versicherung und für die neue Wohnung eine Hausratversicherung bei einem Versicherungsmakler ab. Dieser weist sie auch darauf hin, dass dringend die Bezugsberechtigungen bei Vorsorge- und Risikoverträgen geändert werden müssen, soweit Markus hier eingesetzt war. Im schlimmsten Fall der Fälle sollen nun wieder die Eltern die Versicherungssumme erhalten. Über einen Treuhandvertrag mit ihnen kann Sabine sicherstellen, dass die Versicherungssumme ihren minderjährigen Kindern zugute kommt, wenn ihr etwas zustößt.

Info:
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