Unsere Experten in diesem Monat:

Elke Sander
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
2. Vorsitzende des Vereins WissensForum Deutschland e. V.  [weitere Infos zur Person]
Jürgen Schott
Finanz- und Versicherungsmakler
Mitglied des Vereins WissensForum Deutschland e. V. 
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Matthias Lohmer
Finanz- und Versicherungsmakler
Mitglied des Vereins WissensForum Deutschland e. V. 
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Thema Februar:

„2. Lebensabschnitt: Zusammenleben, Heirat  und Meisterprüfung“

Es war einmal…
Begleiten Sie uns weiterhin auf dem Lebensweg von Helga und Klaus M. aus W. und erfahren Sie, wie gute Vorsorge in den einzelnen Lebensabschnitten aussehen kann.

Kommt Ihnen das eine oder andere Ereignis bekannt vor? Waren Sie schon einmal in derselben Situation wie Helga und Klaus M. aus W.? Haben Sie genauso gehandelt oder anders? Wir freuen uns, wenn Sie sich in manchen Situationen wieder erkennen und Sie unsere Ratschläge berücksichtigen.
Erfahren Sie also die nicht ganz wahre Geschichte von Helga und Klaus M. aus W., die aber wahrlich kein Märchen ist….

Klaus hat seine Lehre als Anlagenmechaniker für Heizungs- Sanitär- und Klimatechnik erfolgreich abgeschlossen. Stolz hält er den Gesellenbrief in Händen. Wegen seiner guten Leistungen übernimmt ihn der Ausbildungsbetrieb gerne. Mit Helga tritt auf einmal die Liebe in Klaus‘ Leben.

Auch sie hat gerade ihre Ausbildung zur Krankenschwester abgeschlossen und arbeitet in der Klinik in C. Schon bald beschließen die beiden, zusammen zu ziehen und sich so eine Miete zu sparen. Die beiden begründen damit eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, die man nicht mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwechseln darf. Letztere ist quasi eine Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern, die das Gesetz mit Rechten ausstattet, die denen von Ehepartnern ähnlich sind. Nichteheliche Lebenspartner hingegen sind von Rechts wegen wie zueinander Fremde zu behandeln.

Dies wird Helga und Klaus bewusst, als Bernd, ein gemeinsamer Freund, auf glatter Straße mit seinem Pkw tödlich verunglückt. Seine Freundin Heike, mit der er bereits seit drei Jahren zusammenlebt, bekam schon während des kurzen Krankenhausaufenthalts vor seinem Tod keine Auskunft von den behandelnden Ärzten, da sie kein Familienmitglied war.

Weil die Eltern von Bernd dies nicht zulassen, hat Heike auch keinen Einfluss auf die Beerdigung. Beerbt wird Bernd von seinen Eltern, die nunmehr mit Heike einen Streit vom Zaun brechen, welche Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung ihrem Sohn gehörten und deswegen von ihr herauszugeben sind. Auch die Aufteilung des gemeinsam Ersparten gibt Anlass zu Streit, denn die beiden führten keine getrennten Konten. Helga und Klaus wird klar, dass auch schon in ihrem Alter eine Vorsorgevollmacht verbunden mit einer Patientenverfügung und Testament Sinn macht. Schließlich können alle Dokumente im Falle einen Trennung leicht geändert werden.

Da Klaus durchaus Karriere machen möchte und auch schon von einem eigenen Heizungsbaubetrieb träumt, plant er, die Ausbildung zum Meister zu machen. Er hat sich informiert, dass es dazu vom Staat eine Förderung gibt, das sog. „Meister-BAföG“.

Diese Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt in erster Linie das Ziel, durch finanzielle Unterstützung der Teilnehmer die Existenzgründungsrate zu erhöhen. Doch wer bekommt das Meister- BAföG? Klaus hat in Erfahrung gebracht, dass er als Handwerker ebenso wie andere Fachkräfte, beispielsweise Altenpfleger, Fachkaufleute, Programmierer oder Betriebsinformatiker, gefördert wird.

Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Sollte bereits eine vergleichbar hohe Qualifikation bestehen, z.B. ein abgeschlossenes Studium, so besteht kein Anspruch auf Förderung durch das Meister-Bafög.

Erhält der Antragsteller jedoch bereits Leistungen (z.B. nach dem SGB oder Bafög), so besteht nur teilweise oder gar kein Anspruch. Um die Förderung zu erhalten, muss der Abschluss der Fortbildung über dem Niveau eines Facharbeiters-, Gesellen-, Gehilfen-oder Berufsschulabschlusses liegen, was auf den Meister zutrifft. Klaus macht deswegen im Anschluss seinen Meister mit Bravour und wechselt in einen größeren Betrieb, um mehr Berufserfahrung zu sammeln.

Auch Helga hat immer wieder an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen und ist zwischenzeitlich zur Stationsleiterin aufgestiegen. Die beiden gönnen sich seit langer Zeit wieder einmal einen Urlaub im sonnigen Süden. Und da: Klaus macht Helga einen Heiratsantrag, den diese hocherfreut annimmt.

Wieder zuhause beginnen Helga und Klaus sofort mit den Hochzeitsvorbereitungen. Dazu gehört für die beiden auch, sich bei einem Fachanwalt für Familienrecht über notwendige Regelungen zu informieren. Sie erfahren, dass es im deutschen Recht drei Güterstände für Eheleute gibt, nämlich den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Der Anwalt rät zur Zugewinngemeinschaft, die durch notariellen Ehevertrag an die individuellen Bedürfnisse von Helga und Klaus angepasst werden kann.

Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, wie Helga und Klaus zunächst meinten, dass den Eheleuten alles, was sie während der Ehe anschaffen, gemeinsam gehört. Vielmehr ist es so, dass die Vermögen der beiden getrennt bleiben. Gemeinsam gehört ihnen nur, was sie auch tatsächlich gemeinsam kaufen.

Sollte ihre Ehe einmal durch Scheidung beendet werden, so findet ein Zugewinnausgleich statt. Hierbei wird das Vermögen jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags ermittelt. Wer während der Ehe mehr erwirtschaftet, also einen Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte hiervon an den anderen Ehepartner ausgleichen. Beim Tod eines Ehegatten steht dem anderen ein gesetzliches Erbrecht zu, allerdings nicht alleine. Solange Helga und Klaus noch keine Kinder haben, erbt der jeweils überlebende Ehegatte zusammen mit den Eltern des Verstorbenen. Sind Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte zusammen mit diesen.

Helga und Klaus verfassen ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen, um eine Erbengemeinschaft mit den Schwiegereltern zu verhindern, sollte einem der beiden etwas zustoßen, wobei sie sich darüber im Klaren sind, dass den enterbten Eltern dann ein Pflichtteilsanspruch zusteht.

Doch nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell wollen die Beiden für ihre neue Familie vorsorgen. Seine noch während der Ausbildung abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung passt Klaus dem höheren Einkommen nach der bestandenden Meisterprüfung und der durch die Hochzeit gestiegenen Verantwortung an. Aber auch durch den über die Jahre höheren Lebensstandard steigt der Absicherungsbedarf für den Fall der Fälle.
Weiterhin ändern Klaus und Helga die Bezugsberechtigungen für ihre bestehenden Verträge in der Lebens-, Renten- und Unfallversicherung. Im Todesfall sollen die Versicherungsleistungen nicht an die bisherigen Bezugsberechtigten gehen sondern an den jeweiligen Ehegatten fallen.

Aber auch um Helgas Absicherung machen sich die Beiden Gedanken. Helga soll in jedem Fall eigene Absicherungsverträge haben.
Spätestens jetzt legen sie auch ihre privaten Haftpflichtversicherungsverträge zu einer Familienversicherung zusammen und melden Helgas Auto als Zweitwagen bei der KFZ-Versicherung von Klaus an. Somit sparen sie bares Geld.
 
Helga und Klaus legten glücklich im Hafen der Ehe an. Schon bald träumen Sie von den eigenen vier Wänden…