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Diana Schiller
Rechtsanwältin, Kapitalmarktrecht
1. Vorsitzende des Vereins WissensForum Deutschland e. V. [weitere Infos zur Person]

Thema Januar:

„1. Lebensabschnitt: Geburt und Kindheit“

Es war einmal…
Begleiten Sie uns auf dem Lebensweg von Helga und Klaus M. aus W. und erfahren Sie, wie gute Vorsorge in den einzelnen Lebensabschnitten aussehen kann. Kommt Ihnen das eine oder andere Ereignis bekannt vor? Waren Sie schon einmal in derselben Situation wie Helga und Klaus M. aus W.? Haben Sie genauso gehandelt oder anders? Wir freuen uns, wenn Sie sich in manchen Situationen wieder erkennen und Sie unsere Ratschläge berücksichtigen. Erfahren Sie also die nicht ganz wahre Geschichte von Helga und Klaus M. aus W., die aber wahrlich kein Märchen ist….

In einer stürmischen Nacht kam Klaus M. in W. zur Welt. Er sollte ein Einzelkind bleiben und seinen Eltern in der Kindheit viel Freude machen. Die Eltern sparten jeden Monat einen bescheidenen Betrag, um Klaus später eine Starthilfe für sein Berufsleben geben zu können.


Gut beraten investierten Sie den Betrag nicht in ein herkömmliches, niedrigverzinstes Sparbuch oder in eine „Aussteuerversicherung“, welche bereits ihre Großeltern für sie selbst abgeschlossen hatten. Die Zeiten haben sich geändert und so sorgten sie für ihren Sohn mit einem Fondssparplan und verschiedenen Versicherungen vor.

Insgesamt gaben sie nicht mehr Geld aus, konnten aber flexibler auf sich ändernde persönliche Situationen reagieren, als ihre eigenen Eltern damals und auch ihr Sohn war besser abgesichert. Eines Tages passierte, was jedem Jungen einmal in seinem Leben passiert: Der Fußball von Klaus landete nicht im Tor, sondern im Wohnzimmer des Nachbarn.

Die dabei zu Bruch gegangene Fensterscheibe ersetzte die von den Eltern abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Gut, dass sie darauf geachtet hatten, dass auch deliktunfähige Kinder mit in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen waren. Im Gegensatz zu seinen Eltern war Klaus in jungen Jahren nicht besonders sparsam. Sein Taschengeld gab er gerne für Süßigkeiten und Spielsachen aus. Da Klaus das Taschengeld von seinen Eltern wie üblich zur freien Verfügung erhielt, konnte er alle Kaufverträge rechtswirksam ohne nochmalige Genehmigung der Eltern abschließen.

Mit 15 Jahren ging Klaus damals größter Traum in Erfüllung: Er musst nicht mehr Fahrradfahren, sondern kaufte sich ein Mofa. Den Kaufpreis bezahlte er von dem Geld, das er sich zuvor zu Weihnachten und Geburtstag gewünscht und angespart hatte. Der ortsansässige Händler, der etwas misstrauisch war, fragte bei den Eltern nach, ob der Kauf des Fahrzeugs in Ordnung sei. Als diese ihr Einverständnis erklärten, konnte Klaus auch den Kaufvertrag über das ersehnte Mofa selbst schließen.

Motorisiert fährt Klaus nun dem nächsten Lebensabschnitt entgegen und beginnt nach seinem guten Schulabschluss eine Lehre als Anlagenmechaniker für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik. Früher hieß das einfach Heizungsbauer. Klaus hat sich erkundigt und weiß jetzt, dass man einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag schon wegen der nötigen Klarheit und der Möglichkeit zum Nachweis immer schriftlich abschließen soll. Außerdem hat er sich noch wegen der Urlaubsregelung schlau gemacht. Bei einer Fünf-Tage-Woche besteht ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen. Da Klaus aber unter 16 Jahre alt ist, kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz zur Anwendung und billigt ihm mindestens 25 Urlaubstage zu. Sobald er 16 Jahre alt ist, stehen ihm mindestens 23 und in seinem letzten Jahr vor dem heiß ersehnten achtzehnten Geburtstag mindestens 21 Urlaubstage zu.

Sein erstes selbstverdientes Geld möchte Klaus nicht nur ausgeben, sondern sich auch gut absichern und einige Euros gewinnbringend anlegen, um sich mit 18 Jahren seinen Autoführerschein selbst leisten zu können. Da er in verschiedenen Magazinen gelesen hat, dass heute jeder vierte Erwerbstätige berufsunfähig wird und dies teilweise bereits in jungen Jahren, beschließt er, sich gegen dieses Risiko zu versichern. Klaus hat die richtige Entscheidung getroffen, seine Berufsunfähigkeitsversicherung gleich zum Berufsstart abzuschließen. Denn jetzt ist er noch jung und kerngesund, was für den Antrag und die Beitragszahlung vorteilhaft ist. Die Versicherer führen nämlich eine sog. „Risikoprüfung“ durch, bei der sie alle gesundheitlichen Aspekte abfragen und Klaus „auf Herz und Nieren prüfen“.

Dabei müssen sämtliche Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre angegeben werden. Sobald bei diesem Vorgang ein erhöhtes persönliches Risiko auftaucht, wirkt sich dies schon erhöhend auf die Beitragsprämien aus. Im schlimmsten Fall schließt die Versicherung mit dem Antragsteller gar keinen Vertrag ab. Um dies zu vermeiden, handelt Klaus sofort.

Zum Sparen entscheidet sich Klaus zum einen für ein kurzfristiges Rücklagenkonto (Tagesgeld oder Geldmarktfonds). Zum anderen denkt er aber auch schon an später und schließt bereits in jungen Jahren eine „Riesterrente“ ab. Diese wurde im Jahr 2002 in Deutschland eingeführt und soll die Bürger motivieren, auch selbst für das Alter vorzusorgen, da die gesetzliche Rente hierfür nicht mehr ausreichen wird. Auf Grund seines niedrigen Lehrlingsgehalts bekommt Klaus schon mit kleinen Beiträgen die komplette Förderung vom Staat, welche derzeit maximal 154 EURO pro Jahr beträgt. Zusätzlich erhält er auch noch den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 EURO einmalig, da er bei Abschluss noch nicht älter als 25 Jahre alt ist. Und diesen möchte er sich nicht entgehen lassen.